Durch das Füllschriftverfahren (auch Rheinsche Füllschrift) wird die Spieldauer von Schallplatten bedeutend erhöht. Dazu werden die Abstände der Rillenflanken der Schallplatte zueinander verringert, abhängig vom momentanen Pegel (Lautstärke) der Aufnahme. Bei geringem Pegel werden die Rillenflanken durch die Rillensteuerung enger aneinander geschnitten.
Bei der bis dato üblichen Normalschrift war die Steigung der Rille dagegen konstant und fest vorgegeben. Abhängig vom höchsten Pegel musste der Rillenabstand starr eingehalten werden, was jedoch an den leisen Stellen unnütz große Abstände bedeutete. Dadurch war die mögliche Spieldauer von Schallplatten lange Zeit eingeschränkt.
Das Füllschriftverfahren wurde in der Zeit von 1944 bis 1948 von Eduard Rhein (1900–1993) entwickelt, am 8. Juni 1949 wurde ihm dafür ein Patent unter der Nummer DBP 966210 erteilt. Das (stereotaugliche) Verfahren bildet eine der Grundlagen für die Langspielplatte. Zusammen mit der schmalen Mikrorille ermöglicht die Füllschrift eine Spieldauer von bis zu 25 Minuten pro Seite.
Das zu Beginn der 1950er verbreitete Signet mit dem werbewirksamen Wort Füllschrift suggerierte bei den Kunden fälschlicherweise auch, dass der Klang hierdurch „voller“ sei.