Eine Schallplatte ist eine kreisrunde, in der Regel schwarze Scheibe, auf der analog Töne aufgezeichnet sind.
Die Schallsignale sind in einer vom Rand der Platte zum Mittelpunkt verlaufenden spiralförmigen Rille gespeichert, deren Wände analog zu Frequenz und Amplitude des Schalls verlaufen. Bei der Wiedergabe wird die Abtastspitze eines Tonabnehmers entsprechend ausgelenkt. Die Rückverwandlung in hörbare Schallsignale kann rein mechanisch über eine Membran und einen Schalltrichter (frühe Grammophone) oder – so das heute übliche Verfahren – auf elektromechanischem Wege mit anschließender elektronischer Verstärkung erfolgen.
Im März 1857 meldete der Franzose Édouard-Léon Scott de Martinville den Phonautograph als Patent (Nummer 17,897/31,470) an. Ihm gelang es 1860, das französischen Kinderlied „Au Clair de la Lune“ mit Hilfe eines großen Trichters einzufangen und mit einer Membran, die die Schwingungen auf eine Schweineborste übertrug, auf eine rußgeschwärzte Walze zu kratzen. Allerdings war sein Phonoautograph nicht dazu gedacht, den aufgezeichneten Schall auch wiederzugeben. Das schaffte erst die Erfindung des Amerikaners Thomas Alva Edison 1877, gebaut vom Appenzeller John Krüsi, der mit dem ebenfalls patentierten Phonograph weltberümt wurde. Auch dessen erste Aufzeichnung war ein Kinderlied („Mary had a little lamb…“). Die Töne wurden zunächst in eine Zinnfolie geritzt, später auf einer Wachswalze mit wendelförmiger Tonspur in Höhenschrift gespeichert, wobei das Prinzip der Amplitudenauslenkung auch hier unmittelbar akustisch (Membran/Trichter) genutzt wurde. Wichtige theoretische Grundlagen entwickelte auch der Franzose Charles Cros, der seine Arbeiten ebenfalls 1877 bei der Naturwissenschaftlichen Akademie in Paris einreichte.
Bereits im Jahre 1880 machte der US-amerikanische Physiker Charles Sumner Tainter (Columbia Graphophone Company) die Entdeckung, dass viele technische Nachteile der Edisonischen Walzen (umständliche Handhabung und aufwändige Vervielfältigung) beseitigt werden könnten, wenn man die Tonspur spiralförmig in die Oberfläche einer flachen, runden Scheibe eingraviert. Tainter entwickelte den Prototypen eines entsprechenden Aufnahmeapparats und stellte einige bespielte Wachsplatten her, gab die Versuche aber infolge technischer Probleme nach kurzer Zeit wieder auf. Tainters Wachsplatten befinden sich heute im Smithsonian Institute in Washington. Sie gelten als die ersten Schallplatten der Welt.
Unabhängig von Tainter, der seine Ideen nicht publiziert hatte, gelangte im Jahre 1887 der deutsche Erfinder und Industrielle Emil Berliner bei seinen Versuchen mit dem Edison-Phonographen zu einem ähnlichen Verbesserungskonzept. Er hatte sich mehrere Jahre lang mit dem Edison-Phonographen befasst und früher als Edison erkannt, dass die Zukunft der Tonaufzeichnung in erster Linie im Unterhaltungsbereich lag. Als Geschäftsmann sah auch er in der umständlichen – und damit teuren – Vervielfältigung der Walzen den entscheidenden Schwachpunkt des Phonographen und verwendete seine Zeit und Mühe vorrangig auf die Lösung dieses Problems.
1887 gelang ihm der entscheidende Durchbruch seines Erfinderdaseins: Er konstruierte ein Gerät, das die Schallwellen nicht wie bei Edisons Höhenschrift-Phonographen in vertikaler, durch Auf-und-Ab-Bewegung des Schneidstichels entstehender Modulation speicherte, sondern die Rille horizontal auslenkte; die mechanischen Schwingungen ließ er eine Stahlnadel schneckenförmig in eine dick mit Ruß überzogene Glasplatte einritzen. Nach chemischer Härtung des Rußes war er in der Lage, auf galvanoplastischem Wege ein Zink-Positiv und von diesem ein Negativ der Platte anzufertigen, das als Stempel zur Pressung beliebig vieler Positive genutzt werden konnte – die Schallplatte war erfunden. Am 4. Mai 1887 wurde Berliner für seine Idee das US-Patent No. 372,786 erteilt; kurioserweise fast zeitgleich mit der Erteilung des Patents für Edisons Phonographen.
Die älteste bis heute erhaltene Berliner-Schallplatte ist ein am 25. Oktober 1887 von Berliner selbst angefertigtes Zink-Positiv.
Der Öffentlichkeit wurde das neue Aufzeichnungsverfahren erstmals in einem Bericht der Zeitschrift Electrical World vom 12. November 1887 vorgestellt; die frühesten zu Demonstrationszwecken angefertigten Zinkplatten hatten einen Durchmesser von 28 cm und bei etwa 30 UpM eine Spieldauer von vier Minuten.
In den folgenden Monaten entwickelte Berliner in Zusammenarbeit mit dem Techniker Werner Suess sein Verfahren weiter, indem er das rußbeschichtete Glas durch eine mit Wachs überzogene Zink- oder Kupferplatte ersetzte. Nach der Gravur der Schallrille in die Wachsschicht wurde die Platte einem Säurebad ausgesetzt, das die noch mit Wachs bedeckten Teile der Platte nicht angriff, die freigelegten Rillen aber in das Metall einätzte, so dass nach Entfernung des Wachses eine haltbare metallene Urplatte entstand, die zur Herstellung der Pressmatrizen verwendet werden konnte.
Am 16. Mai 1888 präsentierte Berliner ein erstes funktionsfähiges Gerät, das er – der zeittypischen Vorliebe für Gräzismen folgend – Grammophon (sinngemäß: „Laut-Schrift“) nannte, den Wissenschaftlern des Franklin Institute in Philadelphia.
Im August 1888 begann er erstmals, die eigentlich von Anfang an vorgesehene Vervielfältigung seiner Zinkplatten durch Pressen der Negative in weiches Material zu erproben. Zunächst verwendete er als Pressmasse Zelluloid, das er unmittelbar vom Erfinder dieses Werkstoffs, John W. Hyatt, bezog und das sich bald als technisch ungeeignet erwies. Von den als Hyatt Disks bekannten ersten experimentellen Zelluloidplatten sind nur sehr wenige Exemplare erhalten geblieben.
Im Juli 1889 kam Berliner aufgrund materialkundlicher Versuche zu dem Schluss, dass vulkanisiertes Hartgummi als Pressmaterial die günstigsten Eigenschaften aufweise, und erachtete seine Erfindung für ausgereift genug, um den Beginn der Serienproduktion einzuleiten.
Er ging auf Investorensuche, stieß aber bei der US-amerikanischen Industrie auf wenig Resonanz. Daher reiste er im August 1889 nach Deutschland, um das Grammophon potentiellen Interessenten vorzuführen. Am 26. November 1889 demonstrierte er das Gerät den staunenden Experten der Berliner Elektrotechnischen Gesellschaft, die ihn sofort als Mitglied aufnahm.
Von diesem Erfolg ermutigt entschloss er sich Ende 1889, die Serienfertigung der Platten zunächst auf eigene Rechnung in die Wege zu leiten. Die renommierte Spielwarenfabrik Kämmer & Reinhardt (andere Quellen: „Kämmerer & Reinhardt“) in Waltershausen (Thüringen), fertigte für ihn – vermutlich ab Juli 1890 – sehr einfache Grammophone mit Handkurbelantrieb und entwickelte auch eine sprechende Puppe mit Miniatur-Grammophon im Rumpf. Die passenden Platten wurden bei zwei deutschen Firmen in Auftrag gegeben. Einer der beiden Hersteller war die Rheinische Gummi- und Celluloidfabrik Mannheim, (daraus wurde später die Firma Schildkröt-Puppen). Von der anderen ist nur das bislang nicht entschlüsselte Firmenkürzel „GFKC“ bekannt. Hergestellt wurden Platten mit 8 cm Durchmesser für die Sprechpuppe und 12,5 cm Durchmesser für das Grammophon; zumindest teilweise kamen dabei wohl in den USA entstandene Matrizen zur Verwendung. Die Pressungen waren in Gummi-, Zelluloid- und Zink-Ausführung erhältlich, wobei nicht bekannt ist, inwieweit Zelluloid und Gummi zueinander in zeitlicher Abfolge standen; die Zinkplatten wurden offenbar gegen Aufpreis verkauft.
Diese ersten Serienschallplatten der Welt waren von so minderwertiger Klangqualität, dass Zettel mit dem vollständigen Text der jeweiligen Aufnahme auf die Plattenrückseite geklebt wurden, damit der Käufer den Inhalt der Platte nachvollziehen konnte. Insgesamt wurden 1889–90 in Deutschland etwa 25.000 Platten gepresst, von denen heute weltweit nur noch sehr wenige Exemplare bekannt sind. Die einzige erhaltene Berliner-Sprechpuppe befindet sich im Puppenmuseum der Stadt Waltershausen. Kurzzeitig wurden die deutschen Berliner-Produkte auch nach England exportiert; das Geschäft mit dem unausgereiften System erwies sich aber als wenig lukrativ, weshalb Berliner 1891 die Fertigung einstellen ließ und in die USA zurückkehrte.
Am 23. April 1889 gründete er die American Gramophone Co., die die Verwertung seiner Erfindung übernehmen sollte, aber nach kurzer Zeit zusammenbrach. Die folgenden zwei Jahre verbrachte Berliner damit, das Grammophon technisch zu verbessern. Er ließ von einem New-Yorker Uhrmacher einen Federantrieb entwickeln, der sich allerdings als nicht praxistauglich erwies, und engagierte einen Techniker namens Edward L. Wilson, der für ihn ein Grammophon mit Münzmechanik konstruierte.
Erst im April 1893 wagte Berliner zusammen mit den Brüdern Fred und Will Gaisberg, die zuvor schon bei der Columbia Graphophone Company tätig gewesen waren, eine neue Firmengründung. Es entstand die United States Gramophone Company mit Sitz in Washington (1205 G Street NW), die die Erfindung kommerziell verwerten sollte und an die er seine Patente abtreten musste. Die Firma produzierte einige wenige Grammophone und Schallplatten aus Vulcanite beziehungsweise Hartgummi, geriet allerdings bald in finanzielle Schwierigkeiten.
1895 gelang es Berliner, eine Gruppe von Investoren aus Philadelphia für seine Erfindung zu begeistern. Es kam zur Gründung der Berliner Gramophone Company, deren Anteile allerdings nur zum kleineren Teil Berliner selbst gehörten. Die United States Gramophone Co. bestand allerdings parallel dazu als Inhaberin der Patente weiter. Das neue Unternehmen eröffnete in Baltimore (109 North Charles Street) eine Fabrik nebst show room und begann mit der Fertigung von Geräten und Tonträgern.
Der Durchmesser der Platten wurde 1894 auf 10 Zoll (25,4 cm) festgelegt. Bis zum Herbst 1894 verließen etwa 1.000 Grammophone und 25.000 Platten die Fabrik. Berliner veröffentlichte die erste gedruckte Bestellliste der verfügbaren Aufnahmen. Das Unternehmen bot neben den handbetriebenen Grammophonen auch zwei Luxusmodelle mit Elektromotoren an. 1895 änderte man den Plattendurchmesser auf 17,5 cm; im gleichen Jahr erhielt Berliner nach langen juristischen Auseinandersetzungen jenes US-Patent für sein Horizontalschrift-Aufnahmeverfahren, dessen Existenz später die jahrzehntelange monopolartige Position der Firma Victor (später Teil von RCA) auf dem nordamerikanischen Plattenmarkt begründen sollte.
Die Umsätze der Firma waren zunächst bescheiden, da die potentiellen Kunden in Berliners primitivem, handkurbelbetriebenem Grammophon noch immer eher ein Kinderspielzeug als ein ernstzunehmendes Unterhaltungsgerät sahen. Angeregt durch entsprechende Entwicklungen auf dem Phonographen-Sektor beschäftigte sich Berliner erneut mit dem Gedanken, seine Geräte mit Federmotoren auszustatten. Er beauftragte den Mechaniker Eldridge R. Johnson aus Camden City, mit der Entwicklung und Serienfertigung eines passenden Federwerk-Motors, dessen Markteinführung 1896 erfolgte und dem Produkt tatsächlich zu einer enormen Umsatzsteigerung verhalf.
Im Oktober 1896 gab Berliner die Verwendung von Hartgummi als Plattenmaterial auf und ersetzte die Substanz durch eine von der Duranoid Co., Newark, New Jersey, hergestellte Pressmasse, die im Wesentlichen aus Schieferpulver, Baumwollflock und Schelllack bestand, das sich beim - heißen - Pressvorgang kurz verflüssigte, sich auch an die Oberfläche der Scheibe drückte und damit ein strapazierfähiges Material für die Rillen bildete. Das verbesserte die Klangqualität und Haltbarkeit der Platten enorm. Die Schellackplatte war geboren.
Im selben Jahr engagierte Berliner den Werbefachmann Frank Seaman, dessen Aufgabe es sein sollte, den Vertrieb der Berliner-Produkte zu übernehmen. Seaman gründete unter dem Namen National Gramophone Company ein eigenes Unternehmen und schloss mit der Berliner Gramophone Company einen auf fünfzehn Jahre Laufzeit ausgelegten Vertrag, der ihm die Exklusivrechte am Vertrieb aller Berliner-Erzeugnisse sicherte. Seamans brillante Werbekampagnen machten das Grammophon binnen kürzester Zeit weltweit bekannt und ließen die Verkaufszahlen der Platten und Geräte förmlich explodieren – im Geschäftsjahr 1898 konnte Berliner bereits 713.753 Schellackplatten absetzen. Berliners Erfindung lag nun in den Händen dreier von einander unabhängiger Firmen. Die United States Gramophone Company hielt noch immer die Patente, die Berliner Gramophone Company produzierte Platten und Abspielgeräte, die National Gramophone Company beherrschte die Vermarktung.
Berliner expandierte durch Gründung ausländischer Tochtergesellschaften, als deren wichtigste im Jahre 1898 die britische Gramophone Company entstand. Diese gründete ihrerseits als Tochter-Tochterunternehmen die Deutsche Grammophon-Gesellschaft mit Sitz in Hannover, geleitet erneut von Berliners Bruder Joseph.
Das zunächst sehr erfolgreiche unternehmerische Konzept sollte sich für Berliner bald als fatal erweisen, denn Seaman, der als wenig vertrauenswürdiger Charakter galt, war angesichts der enormen Gewinne, die in Berliners Kassen flossen, mit seinem langfristigen Vertrag unzufrieden. Er begann 1898 heimlich mit der Herstellung seiner Zonophone, die technisch lediglich Plagiate der Berliner-Geräte darstellten. Seaman bot Berliner an, er möge künftig die Zonophone kaufen und unter seinem Namen vertreiben lassen. Berliner lehnte das empört ab, zumal er den Vertrag mit Johnson nicht gefährden wollte und Seaman allgemein misstraute; überdies waren die Zonophone von schlechterer Qualität als die bisherigen Berliner-Erzeugnisse.
Seaman wertete die Ablehnung Berliners als Aufhebung seines Vertrags, benannte seine Firma in United Talking Machine Company (UTMC) um und begann auf eigene Rechnung Platten und Zonophone zu fertigen. Berliner verklagte Seaman wegen Vertragsbruchs. Seaman nahm daraufhin vertrauliche Verhandlungen mit dem Walzenhersteller Columbia auf, der die Patente an den Erfindungen von Chichester Bell und Charles Sumner Tainter hielt. 1899 erhob Columbia auf Seamans Betreiben Klage gegen Berliner mit der Begründung, die Berliner-Patente von 1887 wären unter Verletzung älterer Bell- und Tainter-Patente erteilt worden und damit nichtig.
Die komplizierten juristischen Auseinandersetzungen, in die auch Eldridge Johnson verwickelt war und in denen der von Columbia engagierte Star-Anwalt Philipp Mauro eine entscheidende Rolle spielte, endeten für Seaman erfolgreich.
Dies führte dazu, dass Berliner ab dem 25. Juni 1900 die Verwendung des Namens Gramophone in den USA verboten war und er auch sonst für sein amerikanisches Unternehmen keine Zukunft mehr sah. Er löste seine Firmen auf, verkaufte alle seine US-amerikanischen Patente an Eldridge Johnson, mit dem er sich wieder versöhnt hatte, und siedelte nach Montreal über.
In den folgenden Jahrzehnten leitete er sehr erfolgreich die kanadische Niederlassung seines Imperiums und nahm auch maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der aus seiner britischen Filiale entstandenen Gramophone Company. Nebenbei beschäftigte er sich mit aeronautischen Problemen und war an der Entwicklung eines der ersten brauchbaren Hubschrauber beteiligt.
Der große kommerzielle Erfolg der Berliner-Schallplatte und der relativ schlechte patentrechtliche Schutz der Erfindung ermunterten ab etwa 1900 vor allem in Europa zahlreiche Unternehmer, die Produktion eigener Schallplatten und Abspielgeräte aufzunehmen. Binnen weniger Jahre entwickelte sich so ein äußerst innovativer, schnelllebiger Industriezweig, als dessen Zentren London, Paris, Hannover, Berlin und Wien galten. Preiswerte Grammophone einfacher Bauart kamen in vielfältigen Formen auf den Markt und ließen die Schallplatte zu einem auch für die Unterschicht erschwinglichen Unterhaltungsmedium werden. Bis 1914 entstanden alleine in Deutschland etwa 500 konkurrierende Schallplattenmarken.
Technische Verbesserungen ließen die Klangqualität stetig steigen. Allmählich begannen sich auch große Musiker wie Enrico Caruso, Nellie Melba und Hermann Jadlowker für das Medium Schallplatte zu interessieren und verhalfen mit ihren Einspielungen den Plattenkonzernen zu beträchtlichen Gewinnen.
Besonders das zunächst eigenständige, später vom Konzern des schwedischen Schallplattenkönigs Carl Lindström übernommene Label Odeon tat sich mit technischen Innovationen hervor und brachte die ersten großformatigen Platten (25, 27 und 30 cm Durchmesser) sowie die ersten doppelseitigen Pressungen auf den Markt.
Der Erste Weltkrieg ließ die Schallplattenproduktion weltweit stark zurückgehen, was primär durch den vorübergehenden Zusammenbruch des internationalen Handelsnetzes für Rohschellack bedingt war. Nach Kriegsende erholte sich die Schallplattenindustrie zunächst nur langsam. Die Wirtschaftskrisen der 20er Jahre und auch die Entstehung der ersten Rundfunksender beeinträchtigten die Plattenabsätze weltweit erheblich. Ins Gegenteil verkehrte sich diese Entwicklung allerdings, als ab 1925 mehrere US-amerikanische, holländische und deutsche Firmen annähernd gleichzeitig elektrische Aufnahmeverfahren präsentierten, die die alten akustisch-mechanischen Aufnahmeapparate binnen kurzer Zeit völlig verdrängten, die Kosten der Schallplattenaufnahme dramatisch reduzierten und die Klangqualität enorm verbesserten. Die Einführung der elektrischen Aufnahme ließ in Deutschland erneut eine große Zahl kurzlebiger kleiner Plattenfirmen entstehen, die technisch und musikalisch oft sehr experimentierfreudig waren. Das 1928 von dem Erfinderkollektiv Tri Ergon entwickelte Lichttonverfahren erlaubte erstmals das Schneiden und Nachbearbeiten von Aufnahmen. Erste elektrische Plattenspieler kamen auf den Markt. Die Musikbegeisterung der späten 20er Jahre garantierte den Schallplattenkonzernen ausgezeichnete Umsätze.
Ein technischer Fortschritt in den frühen Dreißigern war die Einführung des Selbstschneidens von Grammophonplatten. Anfangs schnitt man in weiche Folien ohne Nachbehandlung, später in Decelith-Rohlinge mit den üblichen 78 min−1 .[1] Die Haltbarkeit der geschnittenen Decelithscheibe wurde durch eine härtende Nachbehandlung der Oberflächenschicht verbessert, die aber ein nachträgliches Einsenden der fertigen Platte an den Hersteller der Rohlinge erforderte. Dieses Aufzeichnungsverfahren war noch bis zur Serienreife des Magnetophons in den frühen fünfziger Jahren auch in professionellen Rundfunkstudios in Gebrauch.
Das Jahr 1933 brachte für die deutsche Schallplattenindustrie dramatische Veränderungen: Zahlreiche bis dahin in jüdischem Besitz gewesene Unternehmen wurden in den ersten Jahren der NS-Diktatur enteignet und aufgelöst. Gegen viele prominente Plattenkünstler, wie z. B. die Comedian Harmonists, ergingen aus rassistischen und politischen Gründen Berufsverbote. Die Einfuhr ausländischer Platten nach Deutschland war kaum noch möglich. Bis 1939 reduzierte sich die Zahl der auf dem deutschen Markt präsenten Schallplattenmarken daher beträchtlich. Während des Zweiten Weltkriegs sollte ein groß angelegtes Altplatten-Verwertungssystem sichergestellt werden, tatsächlich brach ab etwa 1943 die deutsche Schallplattenproduktion trotzdem weitgehend zusammen. Nur für den Bedarf von Rundfunk und Kinos wurde bis zum Kriegsende weiter produziert.
Nach 1945 nahmen die Schallplattenfabriken, soweit unzerstört geblieben, ihre Arbeit recht bald wieder auf, wobei zunächst die Schellack-Technik beibehalten wurde. Im Westen Deutschlands entstanden viele neue Plattenmarken, die besonders den neu entstandenen Bedarf nach US-amerikanisch geprägtem Swing und Jazz zu decken versuchten. In der sowjetischen Besatzungszone wurde die Schallplattenfabrikation dagegen als einer der ersten Industriezweige komplett verstaatlicht. Es verblieb als einziger Schallplattenhersteller der VEB Lied der Zeit, später VEB Deutsche Schallplatten, mit den Labels Amiga, Eterna, Litera, Nova, Aurora und Schola.
In der Bundesrepublik und den meisten anderen westlichen Ländern wurde die Fertigung von Schellackplatten im Juli 1958 aufgegeben. Die DDR vollzog diesen Schritt im Jahre 1961.
Bereits in den Anfängen der Schallplattenherstellung hatte es – etwa in Großbritannien durch Nicole Records – erfolglose Versuche gegeben, das teure Naturprodukt Schellack durch preiswertere synthetische Kunststoffe zu ersetzen. Der Durchbruch auf diesem Gebiet gelang 1948 mit der Herstellung der ersten Schallplatten aus Polyvinylchlorid (PVC). Allerding wurden bereits während des 2. Weltkriegs infolge Schellackknappheit Schallplatten mit 78 UPM in PVC gepresst, so die V-Discs der US-Armee. Das Material ermöglichte deutlich schmalere Rillen (Mikroschrift) als in der Schellack-Ära. Dadurch wurden zwar kleinere Abtastnadeln erforderlich, aber dafür kam es zu einer deutlichen Steigerung sowohl der Tonqualität als auch der Spieldauer.
Zwei Elektrogerätehersteller brachten zunächst abweichende Formate heraus: Am 21. Juni 1948[2] stellte Columbia Records die 12-Zoll-(30 cm)-Langspielplatte mit 331/3 Umdrehungen pro Minute und kleinem Mittelloch vor, die von Peter Carl Goldmark entwickelt worden war. 1949 folgte RCA Victor mit der 7-Zoll-(18 cm)-Schallplatte mit 45 Umdrehungen pro Minute (min−1) und großem Mittelloch. Die Entscheidung für dieses Format rührte von der Überlegung her, dass sich fast alle Musikstücke sinnvoll in Sätze von ungefähr 5 Minuten unterteilen lassen. Um mit der LP vergleichbare Gesamtspielzeiten zu erreichen, wurden für dieses Format automatische Plattenwechsler angeboten. Der Verkauf sollte in einer buchartigen Verpackung mit mehreren Einzelschallplatten erfolgen, daher stammt die heute noch übliche Bezeichnung „Album“. Gemeinsam war beiden Formaten die Verwendung von PVC als Plattenmaterial und die Mikrorille. Beide Formate wurden zunächst in Konkurrenz zueinander vermarktet. Damalige Plattenspieler beherrschten jeweils nur eines der beiden Formate, so dass Konsumenten sich entscheiden mussten, was zu Unsicherheit unter den Kunden führte. Es handelte sich um ein klassisches Beispiel für einen Formatkrieg, auch bekannt als „Battle of the Speeds“.
Erst seit etwa Mitte der 1950er Jahre wurden Plattenspieler üblich, die die drei wesentlichen bis dahin üblichen Geschwindigkeiten (33, 45 und 78 min−1 beherrschten, und mit Hilfe von Adaptern Platten beider oben erwähnter Mittellochgrößen abspielen konnten. Columbias 33-min−1-Platten wurden für Langspielplatten verwendet, während sich die 45-min−1-Platten als Singles einen eigenen Markt eröffneten. So wurden die ursprünglich absichtlich inkompatibel gestalteten Konkurrenzformate zu Varianten ein und desselben Formats, als das sie heute noch wahrgenommen werden. Mischformate in vielen Varianten sind seitdem dazugekommen. Die Entzerrung nach RIAA wurde ebenfalls erst Mitte der 1950er Jahre standardisiert.
Nach diesen hauptsächlich in den USA stattgefundenen Formatbereinigungen war die Vinylplatte bereit, den Schallplatten-Weltmarkt zu erobern. Schellackplatten wurden parallel dazu allmählich aus dem Angebot genommen. 1958 gingen in Westdeutschland die Restbestände an Schellackplatten zu Schleuderpreisen weg. In Westeuropa und Nordamerika waren sie von etwa 1960 an aus den Läden verschwunden. Bis Ende der 1960er Jahre wurden sie aber in manchen Ländern noch produziert. Bekannt sind z. B. Schellack-Pressungen von Beatles-Platten aus Indien aus dieser Zeit.
Bereits am 14. Dezember 1931 erfand der Ingenieur Alan Dower Blumlein das bis heute benutzte Verfahren für die Aufnahme und Wiedergabe von zwei Kanälen in einer Rille. Die kommerzielle Einführung der Stereo-Schallplatte fand allerdings erst 1958 durch Mercury Records statt.[3] Anfangs konkurrierten für kurze Zeit zwei Systeme miteinander. Statt nur die reine Seitwärtsbewegung auszuwerten, setzte das „+“-System die Information des zweiten Kanals zusätzlich in eine Tiefenbewegung um, was eine Vereinigung der Patente von Berliner und Edison bedeutete. Das „ד-System, nach dem Blumlein-Verfahren, setzte dagegen die Tonsignale beider Kanäle in jeweils 45° gegen die Senkrechte geneigte Schwingungen um. Damit war es im Gegensatz zum Konkurrenz-System vollkompatibel zur Monoaufzeichnung.
Die Kanaltrennung erfolgt beim Blumlein-Verfahren durch die 90-Grad-Anordnung der einzelnen, jeweils unter 45° zur Rille ausgerichteten Bewegungsmöglichkeiten der Nadel. Dadurch ist es möglich, im Tonabnehmer induktiv die Projektion dieser Bewegungen im Bezug auf die jeweilige Achse in getrennten Magnetsystemen zu erfassen. Da die Nadelbewegungen der einzelnen Kanäle um 90° versetzt sind, sind diese aufgrund der unterschiedlichen Induktion der einzelnen Bewegungsgrade voneinander entkoppelt.
Um 1980 stellte CBS Laboratories ein Kompandersystem für Langspielplatten vor, das den nutzbaren Dynamikbereich auf etwa 85 dB (Praxiswert) bzw. 100 dB (unter Laborbedingungen) erweiterte. In Deutschland wurde das CX-System vor allem von Telefunken vermarktet. Der Name stand für „Compatible Expansion‘; das Adjektiv „kompatibel‘ wies darauf hin, dass ein Abspielen auch ohne Dekoder grundsätzlich möglich war.
Nadelgeräusche wie Knistern und Rumpeln wurden von dem System wirkungsvoll unterdrückt, während andererseits Kratzer infolge der Kontrastwirkung überdeutlich hervortraten.
Um die klanglichen Vorteile ausspielen zu können, erforderten CX-kodierte Schallplatten entweder einen externen CX-Dekoder zwischen Plattenspieler und Audioverstärker oder einen der angebotenen Plattenspieler mit eingebautem CX-Dekoder. Elektronikzeitschriften veröffentlichten auch Anleitungen zum Selbstbau von Dekodern.
Ein bedeutender Nachteil des CX-Systems lag darin, dass der Dekoder auf das jeweilige Abtastsystem genau abgestimmt sein musste, um optimal arbeiten zu können. Der durchschnittliche Anwender musste diese Arbeit einer Fachwerkstatt überlassen. Schon eine Verstellung der Auflagekraft des Tonabnehmers erforderte einen erneuten Abgleich des Dekoders. Ein weiterer Nachteil lag darin, dass der CX-Dekoder bereits einen Entzerrer-Vorverstärker enthielt und ein Anschluss an den Phono-Eingang des Verstärkers nicht mehr sinnvoll war, der damit ungenutzt bleiben musste.
Aufgrund der systembedingten Umständlichkeiten und des zeitgleichen Aufkommens digitaler Tonträger (besonders der Audio-CD) konnte sich das CX-System trotz seiner klanglichen Vorteile nicht am Markt durchsetzen.
Das Label CBS brachte von 1980 bis 1982 etwa 50 CX-kodierte LPs auf den Markt.
Mit der Einführung der digitalen Compact Disc (CD), die sich in der Fachsprache Audio-CD nennt, gingen ab 1983 die Verkäufe und Produktionszahlen von Schallplatten immer rascher zurück. 1990 wurden doppelt so viele CD verkauft wie LP. Anfang der 1990er verkündeten die wichtigsten Konzerne der Phonoindustrie gemeinsam den „Tod der Schallplatte“. Fortan wurde nur noch auf die Audio-CD gesetzt, beziehungsweise später auf Weiterentwicklungen wie SACD und DVD-Audio, welche sich jedoch bisher nicht durchsetzen konnten.
Dabei hält eine kleine Verbrauchergruppe der Schallplatte nach wie vor die Treue. Hierbei spielen unter anderem nostalgische Aspekte, aber auch individuelle ästhetische Vorteile der Schallplatte gegenüber der CD eine Rolle. Einige Musikliebhaber bevorzugen die Schallplatte wegen ihres angeblich „lebendigeren“, „natürlicheren“ oder „wärmeren“ Klanges. Schallplattenliebhaber erklären diese Vorliebe häufig mit vorgeblichen Unzulänglichkeiten digitaler Aufzeichnungen, wie etwa Quantisierungsfehlern.
Es wird heftig darüber gestritten, welche die Vorteile der Schallplatte sein sollen:
Tatsache ist, dass ein recht großer Aufwand bezüglich der Wiedergabekette vonnöten ist, um die Unzulänglichkeiten der analogen LP möglichst klein halten zu können: Laufwerk, Kombination Tonabnehmer-Tonarm, Abtastnadelschliff und Phonovorstufe sind hierbei nur die markantesten Komponenten, die die Klangqualität beeinflussen. Messtechnisch bewiesen liegt die Wiedergabequalität des digitalen Compact-Disc-Verfahrens eindeutig über dem analogen Nadeltonverfahren. Die Abtastung unterliegt z. B. keinerlei Limitierungen bezüglich geometrischer Unzulänglichkeiten und den daraus bei einer LP resultierenden nichtlinearen Verzerrungen und Gleichlauffehlern. Ebenfalls entfällt unter anderem das bei der Schallplatte unvermeidliche Rillen-Grundgeräusch, welches vor allem bei klassischer Musik größere Einbußen in der Dynamik verursacht.
Im Vergleich mit dem kleineren CD-Booklet bringt die Plattenhülle die Gestaltung der Hülle deutlicher zum Ausdruck, zudem liegen beispielsweise Gesamtaufnahmen von Opern usw. oft regelrechte Bücher als „Beiheft“ bei.
Auch unter den DJ, insbesondere in den Bereichen House, Techno, Hip Hop, Drum ’n’ Bass usw. ist die Schallplatte nach wie vor nicht nur aus ästhetischen Gründen beliebt, sondern auch weil sie sich aufgrund ihrer Technik zum Zusammenführen einzelner Tracks (Musikstücke) am besten eignet. Die Schallplatte wird dabei mittels zweier spezieller Plattenspieler mit stufenlos einstellbarer Abspielgeschwindigkeit in die anderen Tracks gemischt (mixen) oder zur Erzeugung spezieller Klangeffekte von Hand abwechselnd in und gegen die Abspielrichtung bewegt (scratchen).
Diese Vorliebe der DJ für die auch kurz „Vinyl“ genannten Schallplatten gegenüber CD hat sogar zur Entwicklung von Systemen („Final Scratch“, „Rane Serato Scratch Live“) geführt, mit denen MP3 und andere digitale Aufzeichnungen mit gewöhnlichen Plattenspielern gemischt werden können. Dazu werden spezielle Schallplatten benutzt, auf denen statt des Tonsignals ein Timecode aufgezeichnet wurde. Eine spezielle Hardware rechnet diesen Timecode in Signale um, mit denen dann eine Software die Abspielgeschwindigkeit und -richtung eines digitalen Musikstücks steuert.
Auch im Bereich von Metal, Punk und Independent spielt die Schallplatte weiterhin eine bedeutende Rolle.
In den letzten Jahren ist die Zahl sowohl der verkauften als auch der neu veröffentlichten Langspielplatten und Singles, ausgehend von einer niedrigen Bezugsgröße, stark gestiegen. In Europa werden heute jährlich wieder rund 15.000.000 Schallplatten gefertigt. Einige Unternehmen stellen neuerdings auf Kundenwunsch auch individuell eingespielte Platten in Kleinstauflage her, wobei in der Regel keine Plattenpressung erfolgt, sondern die Tonspur mittels eines speziellen Schneidegeräts direkt in einen Vinylrohling graviert wird.
Die Schallspeicherung erfolgt mechanisch durch Aufzeichnen des Schalls in einer spiralförmigen Rille und gehört zu den Nadeltonverfahren. Zur Wiedergabe können unterschiedliche mechanische oder elektrische Tonabnehmersysteme